Wir weisen darauf hin, dass das Verbrennen von Hausgartenabfällen nicht erlaubt ist – diese sind entweder der Eigenkompostierung zuzuführen oder können bei den Grünmüllsammlungen abgegeben werden. Ebenso dürfen Baustellenmaterialien nicht verbrannt werden – auch diese sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.