Flächenwidmungsplan

Verfahren zur Umwidmung von Grundflächen


Beantragung
Anträge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind mit dem Formular „Antrag Umwidmung“, jedenfalls aber schriftlich, vom Eigentümer des entsprechenden Grundstückes zu stellen. Andere Personen sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie vom Grundeigentümer schriftlich dazu ermächtigt oder berufsmäßige Parteienvertreter sind.

Die lt. Antragsformular erforderlichen Planunterlagen (Lageplan, Erschließungsplan) werden bei der Abgabe des Antrages im Gemeindeamt (Bauamt) erstellt und dem Antrag beigefügt.

Antrag Umwidmung (0.04 MB)

Verfahren
Der Antrag wird vom Raumplanungsausschuss innerhalb von 12 Wochen anhand der Unterlagen und - in der Regel - eines Lokalaugenscheines beurteilt. Sollten danach noch Erkundigungen erforderlich sein, werden diese vom Vorsitzenden des Raumplanungsausschusses oder dem Bauamt eingeholt.

Der Beurteilung kann im Bedarfsfall eine Vorbesprechung des Antrages mit dem Amtssachverständigen für Baurecht und Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung vorausgehen.

Die Beurteilung des Raumplanungsausschusses wird dem Antragsteller binnen 4 Wochen schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Beurteilung und Vorliegen einer nachgewiesenen Bebauungsabsicht (= genehmigungsfähige Baueinreichplanung) oder bei Abschluss eines entsprechenden Raumplanungsvertrages gemäß § 38 a Vlbg. Raumplanungsgesetz kann das Umwidmungsverfahren eingeleitet werden (Verfahrensarten - siehe Beiblatt „Verfahren Umwidmung“).

Die Verfahrensart wird im Einzelfall je nach zeitlicher Ressource und Ausmaß/Umfang der Änderung des Flächenwidmungsplanes durch die Behörde festgelegt.

Sollte der Antragsteller bei negativer Beurteilung des Raumplanungsausschusses den Antrag nicht zurückziehen, ist zwingend ein Gutachten des Amtssachverständigen für Baurecht und Raumplanung im Amt der Vorarlberger Landesregierung einzuholen. Nach Vorliegen des Gutachtens ist der Antrag der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.


Informationen zum downloaden

Infoblatt Flächenwidmung (0.13 MB)

Verfahren Umwidmung (0.08 MB)


Zuständig


Josef Behmann
Kontaktdaten von Josef Behmann
FunktionGemeindesekretär Stv.
NameJosef Behmann
AdresseLoco 873
6863 Egg
Telefon+43 5512 2216 18
E-Mail (offiziell)josef.behmann@egg.cnv.at