Aufgrund aufgetretener und an uns herangetragener Anlassfälle weisen wir darauf hin, dass das Verbrennen von Hausgartenabfällen nicht erlaubt ist. Diese sind entweder der Eigenkompostierung zuzuführen oder können bei den periodischen Grünmüllsammlungen kostenlos abgegeben werden.
Ebenso dürfen Baustellenmaterialien nicht verbrannt werden. Auch diese sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Wer zuwider handelt, macht sich (eigentlich) strafbar!
Im Sinne der Luftreinhaltung für alle ersuchen wir um entsprechende Beachtung.