Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedarf einer schriftlichen Bauanzeige.

Dieser Bauanzeige ist zumindest ein Lageplan (dreifach) mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile anzuschließen.

Kontakt Gemeindeamt: Norbert Greussing