Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedarf einer schriftlichen Bauanzeige.
Dieser Bauanzeige ist zumindest ein Lageplan (dreifach) mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile anzuschließen.
Kontakt Gemeindeamt: Norbert Greussing