Bauamt

Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch von Gebäuden bedarf einer schriftlichen Anzeige. Mehr >

Bauleuteinfomappe

Die Marktgemeinde Egg bietet allen Bauleuten die Informationsmappe für Neubau bzw. Sanierung.Mehr >

Bauantrag

Zur Erlangung einer Baubewilligung ist ein schriftlicher Bauantrag einzubringen.Mehr >

Bauanzeige

Eine Bauanzeige ist bei der Baubehörde schriftlich einzubringen.Mehr >

Baubewilligung

Die Baubewilligung enthält Auflagen, Bedingungen und Befristungen (wie zB die Bauvollendungsfrist). Damit soll sichergestellt werden, dass das bewilligte Bauwerk allen bau- und raumplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht und auch sonst öffentliche Interessen...Mehr >

Baufertigstellungsmeldung

Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist der Behörde vom Bauherrn innerhalb von zwei Wochen zu melden.Mehr >

Baugrundlagenbestimmung

Bevor ein Bauantrag betreffend die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden – abgesehen von jenen kleinen Gebäuden, die nur anzeigepflichtig sind – eingebracht wird, kann bei der Behörde ein Antrag auf Bestimmung der Baugrundlagen gestellt werden.Mehr >

Baugrundstücksbestätigung

Jeder Erwerb von Grundstücken bedarf einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung.Mehr >

Bauschutt

Bauschutt kann bei der Firma Ennemoser (Sporenegg) abgegeben werden.Mehr >

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt die baulichen Rahmenbedingungen wie Baunutzungszahl, Geschossanzahl, Gebäudehöhen, Dachformen, etc.Mehr >

Kanalanschluss

Grundsätzlich sind die Eigentümer von Bauwerken oder befestigten Flächen, die ganz oder überwiegend im Einzugsbereich eines Sammelkanals liegen, verpflichtet und berechtigt, diese an den Sammelkanal anzuschließen und die Abwässer in die Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten.Mehr >

Kanalordnung

Kontakt Martin Kaufmann | Bauhof plus weitere Infos zum downloaden.Mehr >