Veröffentlichung über die Zulässigkeit des Antrages auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren - Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im KH Dornbirn

Aushängezeitraum: 08.04.2026 - 10.06.2026

Veröffentlichung über die Zulässigkeit des Antrages auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren - Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im KH Dornbirn (130 KB) - .PDF

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