Jagdgeldauszahlung Jagdgenossenschaft Egg I-V
Die Marktgemeinde Egg stellt der Jagdgenossenschaft die Eigentümer- und Grundstücksdaten auf Basis der Grundbuchsbeschlüsse zur Verfügung.
Die eigentliche Auszahlung erfolgt dann direkt durch die Jagdgenossenschaft.
Ist ein Eigentümer oder eine Eigentümerschaft erstmalig für den Erhalt von Jagdgeld anspruchsberechtigt oder ändert sich bei einem bestehenden Eigentümer oder Eigentümerschaft die Bankverbindung, so ist dies der Jagdgenossenschaft direkt unter der Mailadresse jagdgenossenschaftegg@gmail.com bekannt zu geben.
Kassier Jagdgenossenschaft Egg I - V: Reinhard Fischer