Bauen

Informationen zum Bauverfahren


Arten von Bauvorhaben

Das Vorarlberger Baugesetz (BauG) unterscheidet drei Arten von Bauvorhaben:

  • bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§18 BauG)
  • anzeigepflichtige Bauvorhaben (§19 BauG)
  • freie Bauvorhaben (§20 BauG)

Bauvorhaben wie die Errichtung oder die wesentliche Änderung von Gebäuden, Nutzungsänderungen von Gebäuden, Werbeanlagen und ähnliches sowie Vorhaben, die eine Abstandsnachsicht benötigen, sind im Sinne des §18 BauG (Baugesetz) bewilligungspflichtig.

Die Baubewilligung bescheinigt die gesetzeskonforme Planung  eines Bauvorhabens und ermächtigt mit ihrer Rechtskraft zu dessen Ausführung.

Bauvorhaben wie die Errichtung von kleineren Nebengebäuden (z.B. Geräteschuppen), Bauwerken, die keine Gebäude sind (z.B. Carports, Schwimmbecken, Stützmauern), straßenseitigen Einfriedungen oder Abbrüche von Gebäuden) sind im Sinne des § 19 BauG anzeigepflichtig.

Ein wesentlicher Unterschied zu bewilligungspflichtigen Verfahren liegt darin, dass die Nachbarn im Anzeigeverfahren nicht Partei sind.

Der Freigabebescheid bescheinigt die gesetzeskonforme Planung eines Bauvorhabens und ermächtigt mit seiner Rechtskraft zu dessen Ausführung. Auch darf mit dem Bau begonnen werden, wenn die Baubehörde innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Bauanzeige keine Entscheidung getroffen hat.

Gewisse Bauvorhaben, wie z.B. die Errichtung von nicht an öffentlichen Straßen gelegenen Einfriedungen bis max 1,80 m Höhe oder bloße Sanierungsmaßnahmen, sind im Sinne des § 20 BauG frei.

Im Zweifelsfall entscheidet die Behörde, ob Bewilligungs- oder Anzeigepflicht gegeben ist. Das Bauamt der Marktgemeinde Egg steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Generelle Abklärungen sind während der Amtszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung möglich.


Bauverfahren – Abwicklung

Alle Projekte sind vor Einreichung zur baurechtlichen Freigabe oder Bewilligung dem Bauforum der Marktgemeinde Egg vorzulegen – das Bauforum ist ein Gremium, welches fachliche Empfehlungen an den Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz abgibt, um die Qualität der Architektur, der Baukultur und des Orts- und Landschaftsbildes zu wahren und zu verbessern sowie die Bauherren bei der Planung ihrer Bauvorhaben hinsichtlich gestalterischer Qualität zu unterstützen.

Projekte sind in Form von Vorentwürfen, bestehend zumindest aus Lageplan, Ansichten und Grundrissen, beim Bauamt der Marktgemeinde Egg einzureichen. In den Sitzungen können die Projekte durch die Antragsteller vorgestellt werden, bei Bedarf werden die räumlichen Gegebenheiten vor Ort besichtigt. Die anschließende, interne Beratung erfolgt in Abwesenheit der Bauwerber*innen. – Sitzungstermine auf Anfrage beim Bauamt.

Nach positiver Beurteilung des Projektes durch das Bauforum kann dieses bei der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald zur Durchführung des baurechtlichen Anzeige- oder Bewilligungsverfahrens eingereicht werden – weiterführende Informationen zum Ablauf dessen:

Bregenzerwald - Startseite - Themen - Bauen und Wohnen - Baurechtsverwaltung (regiobregenzerwald.at) 


Zuständig


Norbert Greussing
Kontaktdaten von Norbert Greussing
FunktionBauamt
NameNorbert Greussing
AdresseLoco 873
6863 Egg
Telefon+43 5512 2216 13
E-Mail (offiziell)norbert.greussing@egg.cnv.at