Schwendenförderung

Schwenden bezeichnet das Befreien von potenziellem Ackerland von unerwünschtem oberflächigem Bewuchs, (Bäume, Sträucher) wobei eine Ausstockung unterbleibt. 

Wird eine Freifläche weder gemäht noch geschwendet, wird sie an den meisten Standorten innerhalb weniger Jahre zunächst verbuschen, ehe sie zum Wald wird. Schwenden ist heute ein wichtiger Teil der Alpwirtschaft. Dabei werden die Alpweiden von Büschen und Latschenkiefern befreit, welche die Futterpflanzen verdrängen würden. 

Das Schwenden erfolgt heute meist mechanisch mit Sichel, Motorsense oder Motorsäge. 

Heutige Alpbauern stehen vor dem Dilemma, dass Schwenden arbeitsaufwendig und teuer ist. Über mehrere Jahre nicht geschwendete Flächen mit aufkommendem Baumbewuchs werden von den zuständigen Ämtern häufig zu Schutzwald erklärt und gehen damit als Weidefläche verloren. 

Auch bei uns ist vermehrt festzustellen, dass Alpen und Vorsäße zunehmend verwachsen und dadurch Futterfläche verloren geht. Ebenso leidet das Landschaftsbild darunter, wenn immer mehr Fläche verwaldet.

Mit einer finanziellen Unterstützung sollen nun Land- und Forstwirte in der Gemeinde Egg dazu bewegt werden auch größere Flächen zu roden oder von Steinen zu befreien. 

Das Förderansuchen ist wie folgt an die Gemeinde zu richten: 

  • Ein Antrag ist schriftlich vor Beginn der Arbeiten zu auf dem Gemeindeamt zu stellen 
  • Die Freigabe sowie später die Kontrolle der Arbeiten hat durch den Landwirtschaftsreferenten der Gemeinde zu erfolgen 
  • Die Förderungshöhe beträgt 50% der nachgewiesenen Kosten, max. EUR 1.000,-


Förderansuchen Schwenden (0.1 MB)

Abrechungsblatt Schwendenförderung (0.1 MB)

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (0.4 MB)


Zuständig

Formulare