Eine Ummeldung ist aus folgenden Gründen erforderlich
- bei Änderung der Wohnsitzqualität
- innerhalb eines Monats (z.B. wenn Sie Ihren bisherigen weiteren Wohnsitz zu Ihrem Hauptwohnsitz machen wollen)
- bei Änderung des Namens oder sonstiger Personendaten (innerhalb eines Monats)
- bei Änderung der Staatsbürgerschaft (innerhalb eines Monats)
Eine Ummeldung hat persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch Dritte beim Meldeamt in der Bürgerservicestelle zu erfolgen.
Dokumente
- amtlicher Lichtbildausweis
- entsprechende Dokumente aus denen die Änderungen bzw. die aktuellen Daten hervorgehen (z.B. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über akademischen Grad etc.)