Ummeldung |

Eine Ummeldung ist aus folgenden Gründen erforderlich

  • bei Änderung der Wohnsitzqualität
  • innerhalb eines Monats (z.B. wenn Sie Ihren bisherigen weiteren Wohnsitz zu Ihrem Hauptwohnsitz machen wollen)
  • bei Änderung des Namens oder sonstiger Personendaten (innerhalb eines Monats)
  • bei Änderung der Staatsbürgerschaft (innerhalb eines Monats)

Eine Ummeldung hat persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch Dritte beim Meldeamt in der Bürgerservicestelle zu erfolgen.

Dokumente

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • entsprechende Dokumente aus denen die Änderungen bzw. die aktuellen Daten hervorgehen (z.B. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über akademischen Grad etc.)
     

Kontakt

Gemeindeamt

Daniela Kathan

Loco 873
6863 Egg

T 05512/2216-0
F 05512/2216-9

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