Solarförderung | Umwelt, Energie, Abfall

Solarförderung durch die Gemeinde

Bereits seit dem 01. Jänner 1995 gewährt die Gemeinde Egg Eigentümern von dauernd bewohnten Wohnobjekten mit Standort im Gemeindegebiet von Egg...

... einmalige verlorene Zuschüsse zum Auf- bzw. Einbau von Solaranlagen, wenn hierfür auch eine Landesförderung gewährt wird.

Unter Solaranlage im Sinne der Förderungsrichtlinie der Gemeinde Egg versteht man eine Anlage zur Gewinnung von Wärme durch Sonnenenergie, wobei die Wärme für die Warmwasseraufbereitung und/oder für Heizzwecke Verwendung findet.
Nicht unter den Begriff Solaranlage im vorstehenden Sinne fallen Anlagen zur Stromgewinnung durch Sonnenenergie oder Licht.
Die baurechtlichen Voraussetzungen für den Auf- oder Einbau der Solaranlage müssen vor Baubeginn gegeben sein.Nicht gefördert wird der Auf- bzw. Einbau von Solaranlagen in sonstige Bauwerke und Gebäude.
Die Förderungshöhe des Gemeindebeitrages richtet sich nach der Höhe des Förderungsbeitrages des Landes und beträgt 25 % der Landesförderung,
maximal jedoch EUR 681,00.

Die aktuellen Richtlinien finden Sie rechts zum Download.