Institution, Einrichtung - Fundamt

Fundgegenstände |

Funde
Die Aufgabe des Fundamts ist es, Fundgegenstände entgegenzunehmen, deren rechtmäßigen Eigentümer zu eruieren und die Fundsachen für die Dauer von einem Jahr einzulagern.

Haben Sie etwas gefunden, was an Wert besitzt, sind Sie dazu verpflichtet den Fund beim Fundamt abzugeben. Sie haben dann natürlich Anspruch auf einen Finderlohn bzw. Besitzanspruch, falls der Fund nicht vom Besitzer abgeholt wird.

Verluste
Falls Sie Ihren Führerschein, Zulassungsschein, das KFZ-Kennzeichen, den Mopedausweis oder ähnliches verloren haben, können Sie dies bei der Polizei Egg persönlich anzeigen.

Sie erhalten dann eine Verlustanzeigebestätigung. Diese benötigen Sie um ein Duplikat Ihrer verlorenen Dokumente (also z.B. des in Verlust geratenen Führerscheins oder Zulassungsscheins) anfertigen zu lassen. Einzige Voraussetzung hiefür ist eine persönliche Vorsprache bei der Polizei.

Alle anderen in Verlust geratenen Gegenstände sind beim Fundamt im Gemeindeamt anzuzeigen.