Dienstleistung - Wassergebühren

Wassergebühren |

Anschlussgebühr
Jeder zum Wasseranschluss Verpflichtete, ob er in seiner Wohnung oder Betriebsstätte Wasser bezieht oder nicht, sowie jeder Eigentümer von Gebäuden, Grundstücken, Betrieben oder Anlagen (Abnehmer), der Wasser bezieht, hat eine Wasseranschlussgebühr zu entrichten.

Bezugsgebühr
Für den Bezug von Wasser aus der Gemeindewasserversorgung werden Wasserbezugsgebühren erhoben. Die Berechung liegt dem Wasserverbrauch zugrunde.

Diese Gebühren werden eingehoben, um die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Gemeindewasserversorgungsanlage zu decken.
 

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