Das Standesamt Egg ist für alle Sterbefälle zuständig, die im Gemeindegebiet von Egg, Andelsbuch und Schwarzenberg eingetreten sind.
Die Anzeige des Sterbefalles ist spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen. Wenn der Tod im Krankenhaus eingetreten ist, wird dies von der Verwaltung angezeigt. Tritt der Tod zu Hause oder im Sozialzentrum ein, so ist vom nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder vom beauftragten Bestattungsunternehmen der Sterbefall zu melden.
Bei der Beurkundung des Sterbefalles werden Sterbeurkunden und Bestätigungen ausgestellt.
Später benötigte Sterbeurkunden für diverse Zwecke (z.B. Grundbuch usw.) sind persönlich, telefonisch oder schriftlich zu beantragen.
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