Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Behörde vom Bauherrn innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden;
Dieser Fertigstellungsmeldung sind die gemäß Baubewilligung erforderlichen Befunde bzw. Nachweise anzuschließen. Die Behörde hat innerhalb von drei Monaten ab Einlangen der vollständigen Meldung zu prüfen, ob die Ausführung der Baubewilligung und sonst den bautechnischen Erfordernissen entspricht.
Zur Durchführung der Schlussüberprüfung bitten wir Sie, mit Herrn Hans Bertolini, Tel. 05512/2330, Kontakt aufzunehmen!