Für die Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage werden Kanalbenützungsgebühren vorgeschrieben.
Gebührenschuldner ist der Eigentümer des Bauwerkes oder der befestigten Fläche. Der Berechnung liegt die Menge des Wasserverbrauchs zu Grunde.
Die Gebühren werden halbjährlich eingehoben. Dabei wird einmal ein Pauschalbetrag eingehoben, ehe eine genaue Schlussabrechnung Ende des Jahres erfolgt.