Der Zuschuss beträgt für die Heizperiode 2012/13 einmalig EUR 250,-- und kann von allen Personen bzw. Haushalten gestellt werden, die ihren Hauptwohnistz in Egg haben.
Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen darf bei einer alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Person höchstens EUR 1.068,--, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder zwei sonst in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen, höchstens EUR 1.575,-- und jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) je EUR 133,-- betragen.