Dienstleistung - Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss |

Antrag bis 11. Februar 2011 möglich

Für die heurige Heizperiode ist es noch bis 11. Februar 2011 möglich, einen Antrag auf Heizkostenzuschuss zu stellen.

Der Zuschuss beträgt einmalig EUR 250,-- und kann von allen Personen bzw. Haushalten gestellt werden, die ihren Hauptwohnistz in Egg haben.

Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen darf bei einer alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Person höchstens EUR 1.020,--, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder zwei sonst in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen, höchstens EUR 1.501,-- und jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) je EUR 133,-- betragen.

 

 

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