Dienstleistung - Geburtsanzeige/-urkunde

Geburtsanzeige/-urkunde |

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche nach Geburt des Kindes beim Standesamt anzuzeigen.

Bei einer Geburt im Krankenhaus erfolgt die Geburtsanzeige automatisch durch die Verwaltung des Krankenhauses. Bei einer Hausgeburt in Egg, Andelsbuch oder Schwarzenberg hat die Anzeige durch die Hebamme oder durch die Eltern des Kindes oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis hat, beim Standesamt Egg zu erfolgen.

Nach der Beurkundung der Geburt bekommen die Eltern die Geburtsurkunde für ihr neugeborenes Kind über die Krankenhausverwaltung bzw. beim Standesamt.

Zu einem späteren Zeitpunkt können weitere Geburtsurkunden persönlich, telefonisch oder schriftlich beim jeweiligen Standesamt beantragt werden.

Auf Wunsch werden auch Geburtsurkunden auf internationalem Vordruck ausgestellt. Ebenso sind Geburtsbestätigungen für die Krankenkasse und für das Finanzamt beim Standesamt erhältlich.

Dokumente

Mutter ist ledig
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei Ausländern Reisepass

Mutter ist verheiratet
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweise von Vater und Mutter bzw. bei Ausländern Reisepässe

Mutter ist geschieden oder verwitwet
- Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des Mannes
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei Ausländern Reisepass

Bei Eheschließung im Ausland
- Zusätzlich zur Heiratsurkunde auch die Geburtsurkunden der Eltern des Neugeborenen

Dienstleistungen

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