Paare, die im Ausland heiraten, benötigen je nach Rechtslage im Staat der Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis, welches beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt wird.
Hier erfahren Sie in einzelnen Schritten, wie Sie bei der Planung Ihrer Hochzeit im Ausland vorgehen sollen.
- Schritt Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Vertretungsbehörde in Österreich bzw. beim Standesamt der Eheschließung direkt, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen müssen.
- Schritt: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Vertretungsbehörde in Österreich bzw. beim Standesamt der Eheschließung direkt, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen müssen.
- Schritt: Besorgen Sie die geforderten Dokumente.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Wohnsitzstandesamt. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie im Ausland Ihren Partner heiraten können.
Tipp für Sparer: Fast alle inländischen Urkunden sind auch als internationale Formulare erhältlich. Sie sparen dadurch die Übersetzungskosten.
- Schritt: Lassen Sie alle Dokumente beglaubigen, da Sie sonst im Ausland nicht anerkannt werden. Da das Thema Beglaubigung sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen! Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.
Zusätzlich müssen alle deutschsprachigen Papiere von einem beeideten Dolmetscher übersetzt werden.
- Schritt: Nach Ihrer Hochzeit erhalten Sie vom ausländischen Standesamt eine Heiratsurkunde ausgestellt. Auch dieses Dokument müssen Sie von den jeweiligen Behörden beglaubigen und dann in Österreich von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzen lassen. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt.
- Schritt: Vergessen Sie bitte nicht, nach Ihrer Rückkehr verschiedene Behörden bzw. Firmen von Ihrer Eheschließung und der Änderung Ihres Familiennamens zu verständigen.
Dokumente
- Abschrift aus dem Geburtenbuch
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Reisepass
- Heiratsurkunden und Scheidungspapiere aller vorherigen Ehen
- Ehefähigkeitszeugnis
- ev. Nachweis des akademischen Grades