Bürozeiten
Mittwoch, 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 14.00 - 17.00 Uhr
Wer hat Anspruch auf eine Tagesmütterbetreuung?
Der Anspruch auf eine Tagesmutter soll grundsätzlich für Kinder im Alter von 1,5 bis 14 Jahren, bei Sonderschülern oder körperbehinderten Kindern bis zum Pflichtschulabschluss bestehen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein Betreuungsverhältnis für Kinder unter 1,5 Jahren gefördert werden.
Antragsteller/innen sind EU-Bürger/innen. Nicht EU-Bürger/innen können Förderungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie nach den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes berechtigt sind, eine Arbeit aufzunehmen.
Grundsätzlich ist für die Inanspruchnahme einer Tagesmutter eine unselbständige Berufstätigkeit des Erziehungsberechtigten notwendig.